Innovationsaward
Innovationsaward der RUB

Innovationsaward

Mit dem „QUBO – Innovationsaward der Ruhr-Universität Bochum“ prämiert das Rektorat der RUB besondere Leistungen von Einzelakteur*innen, Fakultäten, Lehrstühlen, Dezernaten, Abteilungen, Einrichtungen und studentischen Gruppierungen in den Bereichen Transfer und Entrepreneurship. Der Innovationsaward wird alle zwei Jahre in den Kategorien Wissenstransfer, Technologietransfer und Entrepreneurship verliehen und ist pro Kategorie mit je 5.000 € dotiert.

Mit der Verleihung des Innovationsawards unterstreicht die RUB, dass sie dem Transfer von Wissen, Technologien und Erkenntnissen in die Wirtschaft und die Öffentlichkeit sowie der Stärkung des Gründergeistes von Studierenden eine hohe Bedeutung beimisst.

Was wird prämiert?

Eine Bewerbung ist ausschließlich in einer der drei Kategorien des QUBOs und mit Engagements möglich, die nach dem 01.01.2021 durchgeführt wurden. Sie müssen die Entwicklung sowie die erfolgreiche Umsetzung einer Transferaktivität mit innovativem Charakter und/oder einer großen Reichweite in mindestens einer der folgenden fünf Bereiche des Transferleitbildes der RUB fokussieren und die Ziele für nachhaltige Aktivitäten im Sinne des Nachhaltigkeitsverständnisses der RUB berücksichtigen:

  • Dialog initiieren & Diskurse gestalten: Austausch mit Akteur*innen außerhalb der Wissenschaft, z.B. durch die Gestaltung und Moderation gesellschaftlicher Diskurse
  • Partnerschaften fördern: Ausbau strategischer Patenschaften und Netzwerke von der Grundlagenforschung bis zur Praxisanwendung mit dem Ziel, Forschungsergebnisse in die Anwendung zu bringen
  • Neue Karrierewege eröffnen: Unterstützung von Unternehmensgründungen durch Hochschulangehörige, die neue Beschäftigungsfelder in der Region schaffen
  • Gelegenheiten zum Austausch schaffen: Vernetzung von transdisziplinären Akteur*innen und/oder Bereitstellung von Gebäuden für kreative Prozesse
  • Neues Wissen zugänglich machen: Konzeption von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, um neue Erkenntnisse möglichst vielen zugänglich zu machen

Welche Ziele verfolgt das Programm?

Die Ruhr-Universität Bochum möchte erfolgreiche Transferstrategien, die innerhalb der Universität verfolgt werden, sichtbarer machen und durch einen Preis würdigen. Deshalb zeichnet das Rektorat regelmäßig herausragende Maßnahmen zur Transferarbeit in den Fakultäten und Einheiten der Ruhr-Universität mit dem „QUBO – Innovationsaward der Ruhr-Universität Bochum“ aus.

Durch dieses Format werden darüber hinaus die Bildung und der Ausbau eines guten Netzwerks gefördert und weitere Mitglieder der RUB für ein Engagement in den Bereichen Transfer und Entrepreneurship gewonnen.

Wer kann sich bewerben?
Für den „QUBO – Innovationsaward der Ruhr-Universität Bochum“ sind ausschließlich Engagements von Mitgliedern der RUB in den Bereichen Transfer und Entrepreneurship zugelassen. Zu dieser Personengruppe gehören:

  • Einzelpersonen, wie Wissenschaftler*innen, Dozent*innen und Student*innen…
  • Fakultäten, Lehrstühle, Dezernate, Abteilungen…
  • Weitere Einrichtungen der RUB…
  • Studentische Gruppierungen…

…die als Mitglieder der Ruhr-Universität im Bereich Transfer und Entrepreneurship tätig sind.

Bewerbungen sind mit entsprechenden Vorschlägen eigeninitiativ oder durch Vorschläge Dritter möglich. Im zweiten Fall wird der Antrag von der vorschlagenden Seite eingereicht.

Online-Sprechstunde für Interessierte

Für alle potenziellen Bewerber*innen bietet Frau Valerie Seela eine Online-Sprechstunde an. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig und spontane, ungezwungene Zuschaltungen sind ausdrücklich erwünscht.

Die Sprechstunde findet zu folgenden Zeiten sowie nach Vereinbarung statt:

  • Dienstag, 4. Juni, 13.00 - 13.30 Uhr
  • Dienstag, 25. Juni, 13.00 - 13.30 Uhr
  • Dienstag, 16. Juli, 13.00 - 13.30 Uhr
  • Dienstag, 30. Juli, 13.00 - 13.30 Uhr

Die Termine laufen über Zoom.

Welche Entscheidungskriterien werden für eine Prämierung zugrunde gelegt?
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten.

  1. Im ersten Schritt ist das Bewerbungsformular mit Kurzbeschreibung des Engagements einzureichen.
  2. Im zweiten Schritt werden nach Antragsfrist nur Engagements, deren Kurzanträge positiv bewertet worden sind, in einer gesonderten E-Mail eingeladen, einen Vollantrag einzureichen. Dieser besteht aus einer Beschreibung (max. 1 DIN A4 Seite nach Formatierungsvorlage) und einer Video-Kurzvorstellung (ca. 2 Minuten).

Im Vollantrag ist klar darzulegen:

  • inwiefern das Engagement auf die Ziele des Transferleitbildes und seine fünf Bereiche einzahlt,
  • welche konkreten Maßnahmen implementiert wurden,
  • worin die Innovation des Engagements liegt,
  • welche Effekte/Wirkungen erzielt wurden bzw. noch zu erwarten sind
  • und wo auf der Basis des Nachhaltigkeitsverständnisses der RUB ein Bezug zu mindestens einem der 17 Sustainable Development Goals (SDG’s) hergestellt werden kann.

Wichtig: Zur Erstellung der Video-Kurzvorstellungen im zweiten Schritt findet am 22.08.2024, 14.00 Uhr, im RUB Makerspace ein Workshop statt. Die Teilnahme daran wird dringend empfohlen, ist aber nicht obligatorisch.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Der „QUBO – Innovationsaward der Ruhr-Universität Bochum“ wird 2-jährlich ausgeschrieben. Die Frist und das Bewerbungsformular werden rechtzeitig auf dieser Seite veröffentlicht.

Bei Fragen schreiben Sie gerne an: valerie.seela@rub.de

Die Bewerbung um den „QUBO – Innovationsaward der Ruhr-Universität Bochum“ ist aktuell befristet bis zum 4. August 2024, 23:59 Uhr. Bewerbungen werden digital über die untenstehende PDF bei Frau Seela eingereicht.

Wie hoch ist die Prämie?
Der „QUBO – Innovationsaward der Ruhr-Universität Bochum“ beinhaltet,

  • eine Prämie von je 5.000 € pro Kategorie, die in Form einer kleinen Förderung vergeben wird und die zur Unterstützung herausragender Transfer-Tätigkeiten dienen soll und nicht geteilt wird,
  • eine Urkunde, die vom Rektorat ausgestellt wird
  • sowie eine Trophäe.

Wer entscheidet über die Prämierung?

Der „QUBO – Innovationsaward der Ruhr-Universität Bochum“ wird in der Regel alle zwei Jahre auf Empfehlung einer Jury vom Rektorat verliehen. Die eingegangenen Bewerbungen werden auf Vollständigkeit geprüft und anschließend der Jury vorgelegt.

Die Jury besteht in der Regel jeweils aus:

  • einer Professor*in,
  • einer wissenschaftlichen Mitarbeiter*in,
  • vier externen Mitgliedern,
  • und dem/der Prorektor*in für Forschung und Transfer als beratendes Mitglied.
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